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Gesundheit oder
gesundheitliche Selbstbestimmung? |
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Bürgertext |
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2 |
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Stand 1.9.2001 (1990) |
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Gibt es ein Recht auf Gesundheit? |
Haben wir ein Recht auf >Gesundheit?
Das Grundgesetz jedenfalls kennt kein solches Recht, jedoch in Artikel 2(2)
das "Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit". Das
ist weniger, aber eindeutiger. Es ist feststellbar, wenn jemand einen
anderen verletzt oder gar umbringt. Wie schwierig allerdings schon die
"körperliche Unversehrtheit" zu fassen ist, oder umgekehrt die
"Körperverletzung" des Strafgesetzbuches, zeigt sich aus den
Auseinandersetzungen um die Umweltverschmutzung. Wenn es um schleichende
Belastung der Gesundheit durch sich gegenseitig summierende oder gar
potenzierende Umweltgifte aus verschiedenen Quellen geht - wer soll da
wegen Körperverletzung belangt werden? Noch schwieriger wäre es, objektiv
festzustellen, wann jemand einem anderen allgemein das Recht auf Gesundheit
streitig macht, sofern Gesundheit nicht als das gleiche betrachtet wird wie
körperliche Unversehrtheit. |
Oder enthält das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
ein Recht auf Gesundheit? ... ... wenn ja, dann nicht aufkosten anderer. |
Artikel 2(1) des
Grundgesetzes garantiert: "Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht
gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt".
Dies ist sogar noch mehr als ein Recht auf Gesundheit, denn auch ein im
gewöhnlichen Sinn gesunder Mensch kann in seiner Persönlichkeitsentfaltung
beschnitten sein. Wenn nun einer Gesundheit als Teil oder Vorbedingung
seiner Persönlichkeitsentfaltung betrachtet - das wird oft der Fall
sein - dann kann man annehmen, daß sein Recht auf freie Entfaltung der
Persönlichkeit das Recht auf Gesundheit einschließt - innerhalb der Grenzen,
die Artikel 2(1) des Grundgesetzes zieht. Das dürfte wohl nicht ohne weiteres
in dem Sinn verstanden werden, daß ein Kranker sagen kann: "Ich habe
das Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit, also auch auf Gesundheit;
deshalb macht mich gefälligst auf Staatskosten gesund!" Es dürfte
aber in dem Sinn verstanden werden können, daß niemand einen anderen daran
hindern darf, seine Gesundheit zu erhalten oder zu fördern, ohne mit dem
Gesetz in Konflikt zu geraten - es sei denn, er würde durch die Gesundheitsentfaltung
seines Kontrahenten selbst in seinem Recht auf Persönlichkeitsentfaltung
verletzt. |
Fordert das "Sitten- gesetz" eine spezielle Gesundheit? |
Wenn aber jemand nicht
Gesundheit als Teil oder Vorbedingung seiner Persönlichkeitsentfaltung sieht,
sondern vielleicht die Nichtbeachtung von Gesundheitsgesichtspunkten, oder
Ungesundheit, oder eine spezielle Krankheit oder gar Selbstmord - was dann?
- Auch dann dürfte ihn nach dem Grundgesetz eigentlich niemand an dieser Art
von Persönlichkeitsentfaltung hindern können, denn was einer unter
"freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" verstehen kann, darüber
schweigt das Grundgesetz - wenn es anders wäre, dann wäre die Entfaltung der
Persönlichkeit nicht mehr frei. Allenfalls das ">Sittengesetz",
über dessen Inhalt das Grundgesetz ebenfalls schweigt, könnte ihm dazwischenfunken:
Der Gesetzgeber könnte Ungesundheit oder Selbstverstümmelung oder
Selbstmordversuch als "Verstoß gegen das Sittengesetz" deklarieren
und Strafgesetze dagegen einführen - im Extremfall könnte fast die ganze
freiheitliche Substanz des Grundgesetzes durch das Sittengesetz wie durch
einen unverschlossenen Gully abgesaugt werden, bis am Schluß nur mehr der
Gully, das Sittengesetz übrig ist, das dann nahezu beliebig gedeutet
werden kann. Die Folgen wären auf vielen Gebieten erheblich; zur Zeit
dürften der Gesetzgeber und die Gerichte vor so etwas zurückschreken.
Heute sind immerhin weder Kettenrauchen noch starker Alkoholverbrauch
noch der Selbstmordversuch strafbar, obwohl sie im gängigen Sinn ungesund
sind und es bestimmt eine ganze Menge Leute gibt, die so etwas als Verstoß
gegen die guten Sitten empfinden. Gesetzgeber und Rechtsprechung stecken
also die Grenzen der Freiheit auch heute weiter als das, was gängigerweise
als "normal" oder "gesund" gilt - eine Chance für
Außenseiter und Pioniere in der Demokratie. |
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"Gesundheit" von der WHO umweltbezogen
definiert |
Was soll aber "Gesundheit"
überhaupt sein? Hierüber besteht keine Einigung, auch nicht unter Ärzten.
Die Weltgesundheitsorganisation der Vereinten Nationen (WHO) definiert Gesundheit
als "Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens".
Mit einer solchen Definition wird der Begriff der Gesundheit auf den
Begriff des Wohlbefindens zurückgeführt, also an das unmittelbare Erleben
des einzelnen gebunden. Gleichzeitig wird in der Definition der Bezug zur >Umwelt
hergestellt, nämlich zumindest zur sozialen Umwelt. Wenn die soziale Umwelt
verschiedener Leute verschieden ist, müßte auch das soziale Wohlbefinden
dieser Leute auf verschiedenen Bedingungen beruhen; die Gesundheiten
verschiedener Leute in verschiedenen sozialen Umwelten müßten verschieden
ausschauen. Jeder weiß oder fühlt, daß einer, der zum Beispiel täglich im
Wald arbeitet, eine andere Art von Gesundheit hat als zum Beispiel einer, der
täglich im Operationssaal arbeitet. Keine der beiden Arten von Gesundheit
muß schlechter sein als die andere - sie sind nur verschieden, weil die Umwelten,
auf die sich die Gesundheit einstellen muß, verschieden sind. |
Ein Beispiel aus der Natur zeigt: In verschiedenen
Umwelten ist verschiedenes gesund. |
Wie durchgreifend die
Gesundheit von der Umwelt abhängt, das läßt sich an einem Beispiel aus der
Natur erläutern: Ein Schmetterlingsweibchen legt viele Eier; nicht alle
Nachkommen haben nach dem Schlüpfen aus der Puppe voll entfaltete Flügel; manche
haben einen Erbschaden; sie haben nur Stummelflügel. Diese von Anfang an
behinderten Schmetterlinge haben dann weniger Chancen als die flugfähigen
Exemplare, mit Partnern zusammenzukommen und sich fortzupflanzen. Das
heißt, die Stummelflügler unter den Nachkommen des Schmetterlingsweibchens
werden sich nicht durchsetzen können; sie werden mit ihren Nachkommen nie
einen größeren Prozentsatz der Schmetterlingsbevölkerung stellen können.
Die Stummelflügligkeit hat also einen eindeutigen Krankheitswert. Nun aber lassen wir einen
Sturm das Schmetterlingsweibchen kurz vor der Eiablage packen, weit übers
Meer tragen und zufällig auf einer kleinen Insel absetzen, die nur mit Gras
und Kräutern bewachsen ist - etwa so ähnlich wie Helgoland. Das Schmetterlingsweibchen
findet Gelegenheit, seine Eier abzulegen; die Raupen finden geeignetes Futter,
verpuppen sich und schlüpfen. Und wieder schlüpfen ein paar, die statt Flügel
nur Stummel besitzen. Was passiert? - Die mit den prächtigen Flügeln
erheben sich in die Luft und belächeln ihre Geschwister mit ihren
Stummelflügeln. Nicht lang, denn der nächste Sturm erfaßt sie und bläst sie
aufs Meer hinaus. Vergeblich versuchen sie zurückzuflattern; schließlich
sinken sie ermattet ins Wasser; der nächste Fisch schnappt sich den bunten
Happen. Ihre Geschwister aber mit den Stummelflügeln krabbeln zwischen
dem Gras und den Kräutern umher - da kann der Sturm sie nicht packen. Sie
sprühen ihre Lockstoffe aus, finden - ohne die Konkurrenz der geflügelten
Artgenossen - ihre Partner, pflanzen sich fort und vererben ihre Stummelflügel
weiter. Und wenn hin und wieder einmal unter den Nachkommen der Stummelflügler
einer die alte Flügelpracht entfaltet, dann hat er nicht viel Chancen auf
Überleben und Fortpflanzung, bevor ihn ein Sturm in den nassen Tod bläst.
Was ist nun gesünder: der vollentwickelte Flügel oder der Flügelstummel?
- Man kann es so allgemein nicht sagen. Auf dem Festland ist der vollentwickelte
Flügel gesünder; er fördert dort die Chancen zumindest für die Fortpflanzung.
Auf der windigen Insel ist der Flügelstummel gesünder; er fördert dort das
Überleben und damit auch die Fortpflanzung. |
Das müßte in einer komplexen menschlichen
Gesellschaft erst recht gelten. Arbeitsteilung selbst bei der Gesundheit |
Was heißt das alles? - Gesundheit
ist auf die Umwelt bezogen. Etwas, das in der einen Umwelt gesund ist,
kann in der anderen verderblich sein - ob in der Natur oder bei den Menschen.
In der menschlichen Gesellschaft ist jeder Bestandteil der sozialen Umwelt
des anderen; wenn zwei sich zusammentun, dann können sie sich oft
ergänzen, weil der eine Stärken und Mängel an anderen Stellen hat als der
andere; sie können ihre Mängel gegenseitig ausgleichen und gemeinsam ihre
Stärken nutzen. Unterschiede zwischen Menschen und ihre Ergänzung sind die
Grundlage für Partnerschaften, für Ehen, Familien, Gruppen jeder Art, die
Gesellschaft überhaupt. Wenn alle in allem gleich gut wären, gäbe es keine
Berufe, nicht einmal Geschlechter; es wäre kein Anlaß, sich zusammenzutun
und zusammenzuarbeiten; die Menschen wären eine gestaltlose Masse wie
ein Haufen Hefezellen. Es gibt also so viele verschiedene
Gesundheiten wie es verschiedene Umwelten gibt. Genau betrachtet hat
jeder seine eigene Gesundheit; keine Gesundheit ist völlig mit der
anderen vergleichbar, denn jeder hat eine andere Umwelt als der andere. |
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Kann der Staat eine Einheitsgesundheit durchsetzen?
- Nur unter Opfern, die kaum einer in Kauf nehmen will. |
Was wäre nun, wenn der Staat
eine einzige Gesundheit aus der Vielfalt auswählen würde, ihr sozusagen
ein staatliches Gütesiegel aufkleben würde und sie zur Vorschrift machen
würde - alle anderen Gesundheiten aber für minderwertig oder gar
kriminell erklären würde? - Eine solche Erfahrung haben wir; sie ist nur
wenige Jahrzehnte alt: der Nazistaat. Damals wurde die "Pflicht zur
Gesundheit" propagiert; viele, die dem staatlichen Gesundheitsideal
nicht entsprachen, sind in die Gaskammern und Verbrennungsöfen gewandert.
Solche Verhältnisse werden sich heute nur wenige zurückwünschen. |
Allerdings: Vorstellung einer Einheitsgesundheit noch verbreitet |
ABER: Es gibt heute noch eine
Schlagseite in unserer Gesellschaft, die solche Gefahren birgt, und diese
Schlagseite kommt daher, daß eben doch viele meinen, es gäbe so etwas wie
eine einheitliche Gesundheit für jedermann, so etwas wie die "richtige"
Gesundheit für einen "normalen Bürger". Kaum einer wird meinen,
daß es so etwas wie einen Idealberuf für alle gäbe. Aber die Vorstellung,
daß es "die" Gesundheit gibt, die geistert noch in den Köpfen rum,
auch und gerade in den Köpfen von Ärzten und Psychiatern. Man merkt es
daran, was sie zum Beispiel als ">Störung"
bezeichnen und zu behandeln versuchen. Da gibt es "Verhaltensstörungen",
"Persönlichkeitsstörungen", "Entwicklungsstörungen",
"sexuelle Störungen", "Störungen des Realitätsbezugs",
"sozial störende Gruppen" - alles, als ob es die "richtige"
oder "störungsfreie" Entwicklung, die "gesunde Persönlichkeit",
den richtigen Realitätsbezug, das richtige oder gesunde Verhalten, die
richtige oder gesunde Sexualität für alle gäbe, an denen man die Störungen
messen könnte, die man da diagnostiziert. Wie fragwürdig das aber ist,
haben wir schon in unserem Stummelflügler-Beispiel gesehen. Um wie viel
fragwürdiger muß das in der menschlichen Gesellschaft mit ihren Abertausenden
von verschiedenen Spezialumwelten sein! Kann nicht das, was mit der Lupe
betrachtet eine "Störung" ist, aus der Entfernung gesehen eine
robuste Gesundheit sein? Sind nicht außergewöhnliche Mängel oft der Preis
für eine außergewöhnliche Leistung auf einem Spezialgebiet? Können sich
nicht zwei oder mehr "Defektpersönlichkeiten" zu einer Partnerschaft
vereinigen, die in einer neuen Umwelt durchschlagend vital ist? Ist nicht
zum Beispiel der Narr ein unentbehrliches Spurenelement am Königshof? Kann
nicht zum Beispiel ein "Hysteriker" ein unentbehrliches
"Frühwarnsystem" in einer größeren Gruppe sein? - Ja freilich;
viele haben ähnliche Erfahrungen, und dennoch werden viele Leute bei uns
eingesperrt, weil sie ein seltsames oder neuartiges Verhalten zeigen -
auch, wenn es nicht schädlich, sondern höchstens lästig ist. Ich meine, das
entspricht nicht ganz unserer Demokratie. Am Grundgesetz dürfte es eigentlich
nicht liegen; man kann sich schlecht darauf berufen, wenn man eine Einheitsgesundheit
durchsetzen und eine Therapie erzwingen will für die, die davon abweichen.
Allenfalls den Blankoscheck "Sittengesetz" könnte man hervorziehen
- das ist aber in der rechtlichen Diskussion um Gesundheit zur Zeit nicht
üblich. Dennoch scheint bei der Formulierung von Grundrechten eine
Schwäche zu bestehen, die erlaubt, daß sich hier und dort in unserer Gesellschaft
Zwänge zu einer Einheitsgesundheit einnisten. |
Entscheidungen erfordern Freiheiten |
Wenn es eine Palette verschiedener
Gesundheiten in verschiedenen Umwelten gibt, dann gibt es auch Entscheidungen
für diese oder jene Gesundheit, ähnlich wie die Entscheidungen für diesen
oder jenen Beruf. Wenn es aber diese Entscheidungen gibt, dann gibt es auch
die Freiheit zu diesen Entscheidungen, die Selbstbestimmung dieser Entscheidungen.
Ohne Belang dürfte es sein, ob wirklich eine Art Willensfreiheit hinter den
Entscheidungen steht oder sie durch irgendwelche psychischen Faktoren bestimmt
sind; solche Fragen kann das Grundgesetz dahingestellt sein lassen, wenn es
Freiheitsrechte aufzählt. Es gibt auch Freiheiten und Selbstbestimmungsrechte,
die nicht wörtlich im Grundgesetz erscheinen, aber in anderen Gesetzen
oder in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts verankert sind,
etwa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder das Recht auf sexuelle
Selbstbestimmung. |
Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung? |
Wenn es nun eine Vielfalt
von Gesundheiten in verschiedenen Umwelten gibt und die Wahl zwischen
diesen Gesundheiten selbstbestimmt getroffen werden kann, wenn man
gleichzeitig den Begriff der Gesundheit gar nicht objektiv einheitlich
für alle festlegen kann, ohne Freiheiten zu beschneiden - warum soll man
dann nicht vom Recht auf >gesundheitliche
Selbstbestimmung sprechen? |
Hieraus ergäben sich einige Konsequenzen ... |
Wie die Rechte auf informationelle
und sexuelle Selbstbestimmung wäre ein Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung
Teil des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Recht
auf gesundheitliche Selbstbestimmung würde ein Recht auf Gesundheit umfassen
- allerdings nicht auf eine objektive Einheitsgesundheit, sondern
auf das, was jeder einzelne selbst von seinem Wohlbefinden her unter
"Gesundheit" versteht. Wenn die Rechtsprechung es so handhaben
würde, dann wäre es nicht unbedingt nötig, es im Grundgesetz ausdrücklich
zu nennen; es wäre eine Deutung des Begriffs der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Dennoch wäre eine Verankerung im Grundgesetz zur Verdeutlichung wünschenswert.
Selbst dann würde es noch nicht zwangsläufig respektiert: Auch die
Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz steht im Grundgesetz, wird aber
für Kinder nicht ernstgenommen, obwohl auch Kinder Menschen sind. |
... auf verschiedenen Gebieten. |
Wenn man ein Recht auf gesundheitliche
Selbstbestimmung aber tatsächlich ernstnehmen würde, ob es nun ausdrücklich
im Grundgesetz steht oder nicht, dann müßte sich allerdings einiges ändern,
einiges sogar sensationell. Ich möchte hier ein paar Beispiele ausführen,
wo man sich wohl neu besinnen müßte: Gurtpflicht, >Drogen, >Aids,
>Psychiatrie. |
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Gurtpflicht fragwürdig, aber ... |
Gurtpflicht geht jeden
Autofahrer etwas an. Die meisten waren dafür: Es ist ja vernünftig, einen
Gurt anzulegen, wenn man das Risiko tödlicher Verletzungen bei Unfällen
verringern möchte. Und wer den Gurt vernünftig findet, der müßte doch auch
für die Gurtpflicht sein - oder? ... Oder etwa nicht? - Nein. Es ist ein
Trugschluß. Ich kann durchaus regelmäßig den Gurt anlegen und sogar
jedermann empfehlen, ihn anzulegen, und dennoch dafür sein, daß der andere
selbst bestimmen kann, ob er den Gurt anlegt oder nicht - und eben nicht
durch eine staatliche Vorschrift mit Bußgeld- und letztendlich Gefängnisdrohung
dazu gezwungen werden soll. Denn es ist seine eigene Gesundheit, die er
erhöhten Risiken aussetzt, wenn er den Gurt wegläßt. Wenn er das Recht
hat, sich umzubringen, also seine Gesundheit zu hundert Prozent zu zerstören,
dann müßte er erst recht das Recht haben, seine Gesundheit nur teilweise zu
gefährden. Er schädigt, gefährdet, behindert oder belästigt niemand anderen,
wenn er den Gurt nicht anlegt. |
Gurtfreiheit nicht aufkosten anderer |
Oder doch? - Die Krankenkasse
oder Versicherung, die das Zurechtflicken und Gesundpflegen zahlen muß,
nachdem er aus dem Schrottauto gezogen wurde? - Das ist nun wirklich ein
wunder Punkt. Wenn die Krankenkassen oder Versicherungen nicht das
Recht haben, die durchschnittlich höheren Kosten bei Unfällen ohne Gurt
abzuwälzen, dann wäre das in der Tat ungerecht: Die Kasse - die Gemeinschaft
aller anderen Versicherten - müßte für den Luxus der gesundheitlichen
Selbstbestimmung des Gurtmuffels bezahlen, ohne sich wehren zu können.
Wenn die Krankenkassen oder Versicherungen aber das Recht haben, von
vorneherein mit ihren Versicherten zu vereinbaren: Wer ohne Gurt fährt,
kriegt nach dem Unfall so viel weniger, als der Gurt im Durchschnitt an Kosten
nach dem Unfall verringert - dann würde durch das Nichtanlegen des
Gurtes niemand anderer geschädigt. Man könnte dann so etwas wie eine Gurtpflicht
vor dem Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung nicht mehr vertreten. |
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Gesundheitliche Selbstbestimmung heute schon
verwirklicht bei Alkohol, Nikotin, Tabletten, ... ... nicht aber bei anderen Drogen. |
Nehmen wir an, wir hätten die
gesundheitliche Selbstbestimmung im Grundgesetz oder in der Rechtsprechung
verankert. Dann dürfte jeder rauchen und trinken, so viel er will, ohne daß
er oder die Zigarettenhändler und Schnapsbrenner dafür bestraft würden.
- Hoppla. Ach so, das darf einer schon heute, auch wenn man sich mit Rauchen
und Trinken die Gesundheit im gewöhnlichen Sinn ruinieren und das Leben verkürzen
kann. Haben wir also ein Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung
schon jetzt verwirklicht? - Nicht ganz. Denn: Warum darf einer Zigaretten
oder Schnaps in Massen herstellen, ohne dafür ins Gefängnis zu kommen - und
warum kommt auf der anderen Seite einer, der Heroin, Kokain, Haschisch
oder ähnliches herstellt oder vertreibt, baldmöglichst hinter Gitter? - Da
wäre doch im Grundsatz die gleiche Situation? Oder besteht ein Unterschied
zwischen Nikotin und Alkohol einerseits und den "harten" Drogen
andererseits? - Das wird oft behauptet. Wenn ich mir aber ein paar Bilder
aus meiner Erinnerung hervorhole, dann glaube ich nicht, daß Alkohol für
den Alkoholiker (natürlich nicht für andere) eine weiche Droge ist.
Alkohol ist für bestimmte Leute ein hartes Rauschgift; es kann sie auf die
Straße und unter den Rasen bringen. Das heißt: Nach allem Anschein ist da
eine Inkonsequenz in unserer gegenwärtigen Rechtspraxis: Alkohol und
Nikotin gesellschaftlich anerkannt, Heroin, Haschisch und andere Drogen
kriminalisiert. |
Rechtspraxis ist widersprüchlich |
Wie würde es aber ausschauen,
wenn gesundheitliche Selbstbestimmung als Recht verwirklicht wäre in unserer
Gesellschaft? - Dann könnte man auch die jetzt verbotenen Drogen,
vielleicht in den "Drogerien", frei kaufen. Preis und Gewinnspanne
würden fallen, denn der Handel hätte kein Risiko mehr; fast jeder könnte
sich das Zeug leisten, wie jetzt Bonbons, Zigaretten, Bier. Es müßte keine
wesentliche Drogenkriminalität mehr geben; Anreize zu Verbrechen würden
wegfallen. Drogen zu nehmen müßte auch nicht mehr zwangsläufig berufs- und
existenzzerstörend wirken. Das Ganze wäre vielleicht nicht viel dramatischer
als der heute übliche Umgang mit Beruhigungstabletten. Und wie auch heute
viele von so etwas wegkommen, so würden viele im Lauf der Zeit auch von den
anderen Drogen wegkommen; Techniken des Entzugs würden auf breiterer Front
entwickelt. |
Spezialgesundheit mit Drogen? |
Von denen, die nicht davon
wegkommen, würden sich viele ein Gleichgewicht eines gleichmäßigen Drogenkonsums
zulegen, wie heute viele mit Tabletten. Sie würden sich wahrscheinlich im
Durchschnitt eher ins Grab bringen als andere. Kürzeres Leben mit vielen
Räuschen wäre dann ihre Spezialgesundheit. ABER: Wer soll das bezahlen?
- "Die machen sich doch kaputt, invalide! Und dann halten sie als
Frührentner die Hand auf oder legen sich ins Krankenhaus und lassen sich
pflegen aufkosten der Solidargemeinschaft der Krankenversicherten! Und dagegen
sollen wir uns nicht wehren dürfen? Da sollen wir einfach zuschauen, wenn
das Geld der anderen Versicherten - unser Geld - durch das Fenster "gesundheitliche
Selbstbestimmung" hinausgeworfen wird?" Nein. Das kann gewiß nicht
der Sinn von gesundheitlicher Selbstbestimmung sein, daß die Allgemeinheit
für das Drogenhobby einer Minderheit zahlt. |
Gesundheitliche Selbstbestimmung muß Solidarprinzip
modifizieren. |
Das heißt: Wenn ein Recht auf
gesundheitliche Selbstbestimmung ernst genommen würde, dann müßte sich auch
im Gesundheitswesen etwas ändern. Wahrscheinlich sind es wenige
entscheidende Punkte, an denen kleine Türen zu neuen Freiheiten geöffnet werden
müßten. Vor allem: Die Krankenkassen und Versicherungen dürften nicht die
Risiken von Drogenverbrauch aufgeladen bekommen; die müßte der Drogenkonsument
selber tragen. Das heißt: Das Solidarprinzip
müßte zumindest modifiziert werden. Dieses Prinzip geht im Grunde von der
Vorstellung aus, daß Krankheiten Schicksalsschläge sind, die den einzelnen
ohne wesentliche Möglichkeit der Gegenwehr treffen und deren finanzielle
Belastungen die Solidargemeinschaft aller Mitglieder gemeinsam trägt. |
Krankheit nicht nur Schicksalsschlag |
Das ist eine Vorstellung, die
auch heute noch für viele Krankheiten, zum Beispiel für viele Unfallfolgen
zutreffen dürfte. Sie dürfte aber nicht ohne weiteres gelten für einen
großen Bereich von Krankheiten, denen man durch eine entsprechende Lebensweise
wirksam vorbeugen kann, wenn man das will - und auch nicht für die Krankheiten,
die durch Entscheidungen der Betroffenen selbst herbeigeführt werden,
etwa die Folgen von Drogen-, Nikotin- oder Alkoholverbrauch. Ein Recht
auf gesundheitliche Selbstbestimmung beruht auf der Vorstellung, daß zwischen
dem einzelnen und seinen Krankheiten auch - nicht nur, aber auch - Entscheidungen
stehen, deren Folgen er als mündiger Bürger selbst tragen müßte. |
Folgerung: Vertragsfreiheit für Krankenversicherungen |
Das bedeutet, das Verhältnis
zwischen den Krankenkassen und den Versicherten müßte sich in Richtung
auf einen freien Vertrag bewegen; die Versicherungspflicht müßte modifiziert
werden. In einem freien Vertrag können Bedingungen vereinbart werden.
Solche Bedingungen könnten auch so etwas wie die Beziehung zu Drogen,
Nikotin, Alkohol behandeln. Selbstbestimmung bei der Gesundheit heißt
also Selbstbestimmung beim Vertragsabschluß zwischen Versichertem
und Krankenkasse. Ob der Ausgleich für höhere Risiken über die Beiträge,
über Beitragsermäßigungen, über die Leistungen oder über mehreres
gleichzeitig geregelt wird, ob Zusatzversicherungen für Spezialrisiken
eingeführt werden, könnte dem Markt überlassen bleiben. Warum soll es
nicht eine Vielfalt verschiedenartiger Verträge für verschiedenartige
Ansprüche von Leuten mit verschiedenartigen Gesundheitsentwürfen geben?
"Aber wir können doch
nicht zuschauen, wenn sich die Leute massenhaft im Drogenverbrauch zugrunderichten!" |
Selbstbestimmung beim Leiden und Helfen |
Warum nicht? - Die einen
werden durchaus zuschauen können. Sie werden sagen: "Diese Leute
bestimmen selbst über ihre Gesundheit. Sie zünden ihre Lebenskerze an
zwei Enden an. Wir respektieren das." Die anderen werden es nicht
mitansehen können und in privaten Initiativen alles tun, um anderen zu
helfen, nicht den Süchten zu verfallen oder davon loszukommen. Alles unbenommen!
Wo die betreffenden Leute mit solchen Initiativen zusammenarbeiten oder
sich in ihre Obhut begeben, kann es, wie heute auch schon, etwas bewirken.
Wo die Leute das nicht wollen, da hilft auch keine soziale Initiative. Im
Grunde muß man heute schon hinnehmen, daß einige Leute eine andersartige
Gesundheit mit Drogenkonsum wählen. |
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Selbstbestimmung beim Risiko ... |
Die Leute, die heute an Aids
sterben, haben sich angesteckt zu einer Zeit, als man nichts oder kaum etwas
wußte von der Gefahr und man sich deshalb nicht gezielt schützen konnte.
Heute ist es etwas anders. Heute kann man wissen, wo Risiken liegen. Das
heißt einerseits, man kann wissen, daß es zumindest gefährliche Körperverletzung,
wenn nicht Körperverletzung mit Todesfolge ist, wenn man einen anderen
mit dem >HIV-Virus ansteckt. Andererseits kann man wissen,
daß man sich anstecken kann. Wie soll man nun einen ungeschützten und ungeprüften
sexuellen Kontakt rechtlich deuten, wenn es zu einer Ansteckung mit dem
Virus kommt? Muß man ihn unbedingt als Körperverletzung mit Todesfolge
einstufen? Oder kann man beim heutigen Stand an öffentlicher Information
über Aids einen solchen Kontakt nicht auch als stillschweigenden
Vertrag über die gemeinsame Teilnahme an einem nicht näher bestimmten
Aidsrisiko, also als Wahrnehmung des Rechts auf gesundheitliche Selbstbestimmung
betrachten? Gibt es nicht ähnliches auch in anderen Bereichen, etwa den
stillschweigenden Beförderungsvertrag, den man beim Betreten einer Trambahn
schließt? |
... oder Körperverletzung mit Todesfolge? ... Ist Vertragsabschluß entscheidend? |
Es gibt also hier mindestens
zwei einander widersprechende rechtliche Deutungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund
gesundheitlicher Selbstbestimmung. Die eine würde den Strafverfolgungsbehörden
sehr viel Arbeit machen, die andere keine. Nützlich wäre, wenn Gerichte
oder auch der Gesetzgeber die Grenze zwischen beiden Deutungen klar herausarbeiten
würden. Es sind aber auch Fälle denkbar, wo die rechtliche Situation durch
einen ausdrücklichen Vertrag von vorneherein eindeutig gemacht werden
könnte. Besucher von Sexclubs könnten zum Beispiel vor dem Einlaß eine
Erklärung unterschreiben, daß sie von dem Risiko einer Ansteckung mit dem
HIV-Virus wissen, daß sie das Risiko auf sich nehmen und im Falle einer Ansteckung
diese nicht als Körperverletzung durch andere betrachten würden, sondern
als Folge ihres eigenen Verhaltens. Dann könnte man vor dem Hintergrund
des Rechts auf gesundheitliche Selbstbestimmung weder gegen Besucher
noch gegen Betreiber eines solchen Sexclubs vorgehen - selbst wenn dort ungeschützte
Sexualkontakte gepflegt werden sollten. Man könnte auch nicht zum Beispiel
gegen eine HIV-positive Prostituierte vorgehen, die ihren HIV-Status vor
einem Vertragsabschluß mit einem Freier bekanntgibt, auf das Risiko
hinweist und sich die Kenntnisnahme bescheinigen läßt. Aber auch im Fall
Aids könnten - wie in den Fällen Gurtpflicht und Drogen - die Kosten der
gesundheitlichen Selbstbestimmung billigerweise nicht den Krankenkassen
und damit der Gemeinschaft der Versicherten aufgeladen werden. Auch hier
müßten sie das Recht bekommen, die Kosten vertraglich zu begrenzen, etwa
eine Zusatzversicherung gegen Aidsrisiken anzubieten. Gesundheitliche
Selbstbestimmung im Fall Aids wäre dann auch Selbstbestimmung über die
äußeren Bedingungen des Siechens und Sterbens. |
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Verrücktheit als selbstbestimmter Entwurf? |
Daß die Gesellschaft das
Recht hat, gemeingefährliche Leute zu isolieren, unabhängig davon, wie ihr
Verhalten zustandekommt und ob es geändert werden kann, wird wohl auch ein
Verfechter des Rechts auf gesundheitliche Selbstbestimmung kaum bestreiten.
Fraglich wird es aber, wenn es um das Bevormunden und Einsperren von Leuten
geht, die unverständliches, seltsames, neuartiges oder lästiges Verhalten
zeigen, ohne gemeingefährlich zu sein. Solches Verhalten könnte man in
einem tieferen Sinn als selbstbestimmt betrachten, als speziellen gesundheitlichen
Lebensentwurf, als Einladung zu speziellen, seltenen, neuartigen >Symbiosen
in Partnerschaften oder größeren Gruppen. Daß wir in vielen Fällen
solche Einladungen gar nicht verstehen können oder keinen Zugang zur Verwirklichung
solcher Symbiosen haben, dürfte nicht hindern, die Einladungen als
selbstbestimmt zu deuten und zu respektieren. Sogar Selbstverstümmelung
und Selbstmord könnten als gesundheitliche Extrementwürfe gedeutet
und respektiert werden. |
Frage nach Zwang entscheidend |
Nichts gegen freiwillige
Therapie. Soweit man das Verhältnis zwischen den psychiatrischen Anstalten
und ihren Patienten als einvernehmlichen Vertrag über irgendwelche Therapie
deuten kann: Nichts dagegen einzuwenden! Entscheidend müßte aber die Frage
nach dem Zwang werden. Einsperren, Briefzensur, Zwangstherapie, Zwangsmedikation, Ruhigstellen von nicht
gemeingefährlichen Leuten, Fesseln, Entmündigen - all das wäre nicht verträglich
mit einem Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung. Das wäre nicht
mehr zulässig, weder in psychiatrischen Anstalten, noch gemeindenah, noch
in der Familie, noch sonstwo. Also auch hier müßten an wenigen entscheidenden
Punkten die Türen zu neuen Freiheiten geöffnet werden. Was sich dann
daraus ergibt, dürfte in der Demokratie kein Gegenstand staatlicher Planung
sein. Nur wo sich neue Herde der Unterdrückung gesundheitlicher Selbstbestimmung
zeigen, dürfte der Staat eingreifen. |
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Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung - ein
Mehr an Freiheit. |
Sicherlich gibt es noch eine
Reihe anderer Bereiche, wo die Durchsetzung eines Rechts auf gesundheitliche
Selbstbestimmung im einzelnen zu Änderungen in der Rechtspraxis führen müßte,
etwa im Bereich der staatlichen Gesundheitsvorsorge. Ich glaube aber, schon
die Beispiele Gurtpflicht, Drogen, Aids und Psychiatrie verdeutlichen,
was aus einem Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung folgen würde.
Vielleicht ringt man sich tatsächlich einmal dazu durch, ein solches Recht
als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu betrachten
- und verschließt gleichzeitig den offenen Gully "Sittengesetz",
so daß nicht alle Bemühung um gesundheitliche Selbstbestimmung durch diesen
Gully ins Abwasser der Rechtsprechung geschwemmt wird. Ich kann jedenfalls in einem
Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung keinen Widerspruch zum
Grundgesetz erkennen. Hier und da würden Türen zu neuen Freiheiten
geöffnet. Es wäre mehr vom Grundwert unserer Demokratie. |
Begriffe, wie sie hier
verwendet werden: |
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Aids (meist AIDS geschrieben, für
engl. "Acquired Immuno Deficiency Syndrome")
= Krankheitsbild erworbener Immunschwäche Drogen = (hier) Stoffe, deren Einnahme
Erleben und Verhalten, meist in Richtung Schmerzfreiheit und Euphorie,
verändert Gesundheit = (nach der Weltgesundheitsorganisation
- WHO) "Zustand körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens".
Begriff im übrigen aber umstritten. Gesundheitliche Selbstbestimmung = Konzept für ein neues
Grundrecht als Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß
Art. 2(1) GG, formal der "informationellen" und "sexuellen
Selbstbestimmung" nachgebildet HIV-Virus = das >Aids verursachende
Virus Persönlichkeitsentfaltung,
freie =
Grundrecht gemäß Artikel 2(1) des Grundgesetzes Psychiatrie = Seelenheilkunde. Als Wissenschaft
und medizinischer Fachbereich grundsätzlich umstritten. Sittengesetz = unbestimmter Rechtsbegriff
in Artikel 2(1) des Grundgesetzes. Grundsätzlich umstritten. Störung = hier, im medizinischen
Bereich: (umstrittener) Begriff für eine unerwünschte Abweichung von
Sollwerten Symbiose = Zusammenwirken zwischen
zwei oder mehreren Lebewesen zu gegenseitigem Vorteil - meist als
Austausch von Stoffen und Energien darstellbar. System = Gesamtheit von Elementen,
die untereinander, bei offenen Systemen auch mit ihrer >Umwelt in
Beziehung stehen. Umwelt = im allgemeinen Sinn =
Gesamtheit aller >Systeme, die mit einem bestimmten System in Beziehung
stehen. |
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