Wolfgang Tomášek

 

 

 

Zwei Ethiken in eins?

 

"Einvernehmlichkeit" und "Ehrfurcht vor dem Leben"

 

 

Bürgertext

 

3

 

Stand 1.9.2001 (1995)

 

 

 

Zur Startseite

 

 

 

 

1. Mehrere Ethiken

 

2. Einvernehmlichkeit

         2.1. Verallgemeinerung: "Wille" nicht unbedingt nur menschlicher Wille

         2.2. Differenzierung: Wille eines einzigen Menschen nicht unbedingt einheit­lich

         2.3. Differenzierung: Fraktal verästelte Einver­nehm­lich­keit

 

3. "Ehrfurcht vor dem Leben"

 

4. Beziehung zwischen den Konzepten

         4.1. Ehrfurcht vor dem Leben schließt Einvernehmlich­keit in sich ein

         4.2. Konzept "Einvernehmlichkeit" schließt "Ehrfurcht vor dem Leben" ein

 

5. Folgerung: Äquivalenz beider Ethiken

 

Quellenhinweise

 

 

Begriffe: Anklicken der im Haupttext mit ">" markierten Begriffe führt zur Erläuterung. Nochmaliges Anklicken des Begriffs bei der Erläuterung führt zurück zur Lesestelle.

 

 

 

 

 

 

 

1. Mehrere Ethiken

 

"Einvernehmlichkeit", Kern rechtlicher Ethik, ...

 

 

 

 

Wenn ">Einvernehmlichkeit" - das Zusammenlaufen zwei­er oder mehrerer >Willen - un­abhängig davon, ob ein­fach gedacht, oder in >frak­ta­ler Verfeinerung - als Grundlage für Verträge und damit als Kern bürgerlich-recht­licher >Ethik gelten kann, dann kann man die Fra­ge stel­len, wie eine solche Ethik sich verhält zu an­deren ethi­schen Denkansätzen.

 

... wie steht sie zu an­deren Ethiken, insbe­son­dere der Ethik der "Ehr­furcht vor dem Leben"?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besonderes Gewicht in der ethischen Diskussion dürf­te nach wie vor Albert Schweitzers Ethik der >Ehr­furcht vor dem Leben" haben - auf diese allgemeine Ethik be­rufen sich zumin­dest etliche abgeleitete, auch rechtliche und politische Ethiken. Albert Schweitzer hat seine Ethik in den frühen Zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts ver­öffent­licht.

 

-    Wenn auch durch die Ent­wicklung von >Öko­logie, >Evo­lu­tions­theorie, >Synergetik und jetzt auch die Evolu­tion künst­lichen Le­bens im Com­puter (vgl. Levi 1993) inzwischen die ge­dankli­chen Grundla­gen vertieft und prä­zisiert wur­den,

 

-    wenn auch die akademi­sche Ethik-Diskus­sion, ins­beson­dere auf sprach­analyti­schem Gebiet, man­che Präzi­sie­rung gebracht hat,

 

-    wenn auch vor dem Hintergrund der Ökologie der Ideen (">Meme" als Einheiten kulturell-technischer Tradition analog zu den ">Genen" als Einheiten der genetischen Tradition ...) eine tiefgreifende Relati­vierung von Ethik überhaupt möglich ist,

 

so ist der Schweitzer´sche Ansatz damit noch nicht überholt. Schweitzer selbst hat seine Überlegungen mit starken Relativierungen gefeit. Der ethische Wille eman­zi­piert sich bei ihm weit­gehend von Erkenntnis, ohne sich der Erkenntnis zu ver­schlie­ßen. Ich vermute, daß kaum eine neuere in­halt­li­che Ethik eine gedankliche Wucht, Fruchtbarkeit und Ausstrah­lungs­kraft errei­cht wie Schweit­zers Kon­zept - auch nicht die >impliziten Ethiken in >Sy­stemen wie >Psy­cho­analyse, >Mar­xismus, >Existen­tia­lis­mus, >An­thropo­so­phie und ähn­lichem.

 

Das legt die Frage nahe: Wie verhält sich die Ethik der "Einvernehmlichkeit" zur Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben"? Sind sie miteinander verträglich oder unverträg­lich? Bestreichen sie verschiedene Dimensionen? Läßt sich die eine auf die andere zurückführen - vielleicht sogar beide jeweils auf die andere zurück­führen - sind sie also vielleicht >äqui­valent?

 

Um diesen Fragen nachzugehen, müßte man die Grund­annahmen der beiden Ethiken näher unter die Lupe neh­men. Was setzen die Ethiken voraus? Wie bilden sie die grundlegenden Begriffe?

 

 

 

2. Einvernehmlichkeit

 

"Einvernehmlichkeit" setzt Willen voraus, aber keine Inhalte die­ser Willen.

 

 

 

 

 

Das Konzept "Einvernehmlichkeit" setzt irgendeinen "Wil­len" als >evident (unhinterfragt klar, unmittelbar einleuch­tend) voraus. Wie dieser Willen beschaffen ist, was er zum Inhalt hat, wird zunächst dahingestellt, woher er kommt, wodurch er bedingt ist, was sonst noch "dahin­ter" ist, ebenfalls. Wenn "Wille" vorausge­setzt wird, kann auch angenom­men werden, daß das ">Subjekt" eines Willens vor­ausgesetzt wird. Das Kon­zept der Ein­ver­nehmlichkeit setzt darüber voraus, daß mehr als ein einziger Wille auf der Welt vor­handen ist, und daß diese Willen - dahinge­stellt, ob nur zwei oder auch mehr - miteinander in Beziehung treten können. Schließlich setzt "Einver­nehm­lichkeit" noch voraus, daß es ent­scheidbar ist, wann zwei oder mehre­re Willen einver­nehmlich sind, also "im Ein­klang", oder "einig" oder "parallel" sind. Das muß nicht unbedingt bedeuten, daß sie das Gleiche wol­len, aber daß der eine Wille nicht dem anderen wider­spricht. Eine weitere Frage wäre, ob auch so etwas wie die "Durch­setzung" eines Willens, die "Re­al­isierung seiner Inhalte", die "Durch­führung eines Vor­habens" oder ähn­liches bei dem Kon­zept der Einver­nehmlichkeit vorausge­setzt wird. Zunächst kann wohl sogar das da­hingestellt bleiben; "Einvernehm­lich oder nicht" - diese Frage könnte entscheidbar sein, auch ohne daß etwas real durchgesetzt werden muß.

Hintergrund

des Wil­lensbegriffs: Alltags-Erfahrung

 

 

 

 

 

"Einvernehmlichkeit" Basis bürgerlichen Rechts

 

All solche Philosophie von Willen, die miteinander in ein­vernehmliche oder nichteinvernehmliche Beziehung treten können, wird sich zunächst speisen aus der All­tags-Erfahrung, von der Erinnerung an Streit und Ver­söhnung unter Kin­dern; an Streit und Zusammen­arbeit zwischen Nachbarn, an Einigung und Nicht-Einigung von Partnern auf einem Markt, an Zwist und Einigung vor Gericht. Vorausgesetzt werden wohl zu­nächst mal die Willen rechtsfähiger Subjekte (§ 1 BGB: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollen­dung der Geburt"), im engeren Sinne von geschäftsfähi­gen Subjekten. Solche Grundvorstel­lungen (hier nur grob skizziert) ste­hen wohl hinter dem Kon­zept der Einvernehmlichkeit und damit hinter dem bür­gerlichen Recht überhaupt.

 

Alle Begriffe des Sprachspiels "Ethik" können von außen be­trachtet und relativiert werden ...

 

Dennoch: "Wille", "Subjekt", "in Beziehung treten", "Einigung", "Einvernehmlichkeit" - je mehr Begriffe wir zur Untermalung des Konzepts "Einvernehmlichkeit" heranziehen, desto mehr Fragezeichen müssen wir auch zulassen. Denn alle solche Begriffe - hier als ethische bzw. rechtliche Grundannahmen ("Axiome") verwendet, kann man auch von außen anschauen, von anderen Ge­sichtspunkten, anderen wissenschaftlichen Disziplinen aus. Was zum Beispiel ein "Wille" ist, das kann man psy­chologisch untersuchen, oder auch vor dem Hintergrund der Evolution, oder sprachtheoretisch. Was die Aus­drücke "Einigung", "Einvernehmlichkeit" im Lauf der Sprachge­schichte bedeutet haben, in wel­chen Zusam­menhängen diese Ausdrücke verwendet wurden, das kann die Sprachwissenschaft untersuchen.

 

... doch nicht gleichzei­tig, wenn man das Spiel spielen möchte.

 

Solche Überlegungen kann man anstellen - man kann dann auch überlegen, ob aus solchen Überle­gun­gen Anregungen gewonnen werden können, die recht­lich-ethischen Grundannahmen zu ändern. Man kann aber nicht Spielregeln für die Formulierung einer Ethik auf­stellen und sie gleichzeitig dadurch brechen, daß man sie aus irgendwelchen Gesichtspunkten, die au­ßer­halb des Spiels liegen, in Frage stellt. Eine solche Spiel­ver­derberei wurde zwar unter dem Stichwort "Verunsi­che­rung" in einer gewissen Periode "linker" Systemkritik als takti­sches Mittel für gewisse Ziele eingesetzt. Wer aber so etwas allzu oft machte, der wurde über kurz oder lang als Mit­spieler nicht mehr ernstgenommen. Das heißt nicht, daß man nicht jeden einzelnen Begriff in einem eigenen Spiel "reflektieren" kann, bis hin zur Ersetzung durch andere, besser geeignete Begriffe - warum sollte man prinzipielle Grenzen für die Reflexion von Begriffen an­nehmen? - Man kann aber nicht gleichzeitig alle Be­grif­fe in Frage stellen - sonst kann man sich gar nicht mehr verständ­lich ma­chen; man gilt dann als ver­rückt.

 

Man kann das Sprach­spiel "Ethik" auch dann erfolgreich spielen, wenn man vieles dahin­gestellt sein läßt.

Deshalb kann man sicher erfolgreich eine Ethik oder eine Rechtsphilosophie auf die Begriffe "Wille" und "Einvernehmlichkeit" und die Alltagsvorstellungen davon stützen, auch wenn man dahinge­stellt sein läßt, was sich im einzelnen hinter so etwas wie "Wille" oder "Einver­nehmlichkeit" für komplexe Verwicklungen auf­tun, wenn man gründlicher nachbohrt.

 

Was aber in diesem Zu­sammenhang - Be­ziehung zur Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben" - inter­essiert, das ist wohl vor allem, welche nahelie­genden Verall­gemeine­rungs- und Diffe­renzierungs­möglich­keiten in den Be­griffen stec­ken - über die Alltagsvorstellungen hin­aus.

 

 

 

2.1.     Verallgemei­nerung: "Wil­le" nicht unbe­dingt nur menschlicher Wille

 

Begriff "Wille" ist stark verallgemeinerbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Da wäre erstens die Verallgemeinerung, daß "Wille" nicht nur menschlicher Wille sein müßte. Sicher hat je­der Dackel einen ausgeprägten Willen - und wenn man ge­nauer hinschaut, könnte es plausibel sein, sogar ei­nem Schneestern einen "Formwillen" zuzu­schreiben. Der Begriff des Willens ist also stark ver­allgemeinerbar - damit auch der damit zusammenhän­gende Begriff des Subjekts (hier nicht näher ausge­führt). Damit erweitern sich wohl auch die Möglichkei­ten für Beziehungen zwi­schen verschiedenen Willen; die Tür geht auf zu einer Anerkennung der Tiere als "Mitgeschöpfe", also als Rechtssubjekte. Und wenn Tiere, dann auch andere Mitgeschöpfe. In den USA können schon heute die Inter­essen z.B. eines Flusses oder einer Tierpopulation vor Gericht von Anwälten ver­treten werden (vgl. Stone 1987).

 

 

 

2.2.  Differenzie­rung: Wille eines einzigen Menschen

        nicht unbe­dingt einheit­lich

 

"Wille" eines Menschen  kann komplexe Über­lagerung verschiedener "Willen", etwa aus ver­schiedenen Gehirnteilen sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgehend von der Alltagserfahrung - "Ich weiß nicht, was ich will", "zwei Seelen, ach, in meiner Brust", über schnoddrige Verallgemeinerungen - "der Mensch ist eine Versammlung von Personen" und der Theorie von der relativen Unabhängigkeit der verschiedenen Hirnteile - linke und rechte Großhirnhälfte, Kleinhirn, Rücken­mark - und den verschiedenen, den Gehirn­teilen ent­sprechen­den "Ichs", die ein einziger Mensch haben soll oder haben könnte, kann man dazu kom­men, daß man unterstellt, daß im Normal­fall "ein" Wille sich aus der Überlagerung einer ganzen Reihe von Teilwillen ergibt, und daß im Einzelfall auch komplizierte Umkippvorgänge die Entschei­dung darüber, was nun wirklich "der" Wille eines Men­schen ist, recht schwierig machen können. Das würde die logi­sche Kon­sistenz einer Ethik der Ein­vernehmlichkeit nicht in Frage stellen, aber ihre An­wendbarkeit erschwe­ren. Eventuell könnte die Entschei­dung darüber, was über­haupt der Wille eines Menschen ist, erst durch Aufsum­mierung aller Möglichkeiten ge­wonnen werden - viel­leicht ein Verfahren, das den Ver­fahren in der Quan­ten­theorie ähnelt (vgl. v. Weizsäcker 1985). Allerdings könnte die normale Ethik der Ein­ver­nehmlichkeit auch auf die ver­schiedenen in­neren Willen eines Menschen - allgemeiner, eines Sub­jektes ausge­dehnt werden.

 

 

 

2.3. Differenzierung: 

Fraktal verästelte Ein­ver­nehm­lich­keit

 

Rückgekoppelte Wech­selwirkung zwi­schen verschiede­nen Willen ergibt fraktal verästelte Einvernehmlichkeit ...

 

 

 

 

 

Nicht nur aus der möglichen und sogar wahrscheinli­chen inneren Vielfalt eines menschlichen Willens könn­ten Erschwernisse für die Anwendbarkeit des Konzep­tes der Einvernehmlichkeit entstehen - auch aus der gegensei­tigen Beeinflus­sung von Willen, der vielfachen Rück­kopplung. Im Extrem führt das zur Vorstellung einer frak­tal verästelten Einvernehmlichkeit. Wenn nun auch noch zwischen den ver­schiedenen Willen inner­halb eines Subjektes Wechsel­wirkungen angenom­men wer­den, außer­dem angenom­men wird, daß die ver­schiede­nen Willen der verschiede­nen beteiligten Sub­jekte sich auch noch nicht­linear, also auf- oder ab­schaukelnd gegen­seitig beein­flussen kön­nen, dann hat man also als Grundmuster ein hochkom­plexes dyna­misch-labiles Beziehungsgeflecht, zart wie Seifenblasen oder viel­leicht besser wie stehende Wellen in einem vibrie­renden Ge­fäß.

 

... die damit aber als Begriff nicht hinfällig wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das alles macht aber das Konzept der Einvernehm­lich­keit nicht zunichte, sondern öffnet es für eine Diffe­ren­zie­rung, die im Einzelfall, durchaus aber nicht in je­dem Fall nütz­lich sein mag. Es gibt Analogien zu sol­chen Diffe­renzie­rungsmöglichkeiten in vielen an­deren Be­rei­chen. Ein Baustatiker berechnet ein Gebäude bis zu einer ge­wissen Genauigkeit. Daß selten Gebäude ein­stürzen, rechtfertigt dieses Vorgehen. Trotzdem könnte er noch sehr viel genauer vorgehen - die verschiedenen Werk­stoffe bis auf ihre Grenzbelastung prüfen, die Kom­bina­tionen von Werk­stoffen gesondert, Spezialeinflüsse, etwa des Windes, der unterschiedlichen Erwärmung durch die Sonne, durch Heizung usw. einrechnen und ähnliches. So etwas macht man jedoch nur bei speziel­len Bau­ten - etwa einem exal­tierten Bau wie dem Münch­ner Hypo-Hoch­haus. Bei normalen Wohnhäusern in der Zeile lohnt so etwas nicht; die Einflüsse sind so minimal, daß man sie womöglich gar nicht in unter­schiedlichen Be­messungen berück­sichti­gen kann. Ähn­lich wird es in der großen Masse der Streitfälle vor Ge­richt sein. Es ist schließlich entscheid­bar, was der eine wollte, was der andere, und wer die Einvernehmlich­keit brach. Trotzdem ist es gut zu wissen, daß man noch genauer werden könnte, wenn es drauf ankäme.

 

 

 

3. "Ehrfurcht vor dem Leben"

 

Die Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben" geht von einigen inhaltlichen Grundan­nahmen aus ...

 

 

 

 

 

Wenn wir bisher die Einvernehmlichkeit und den Wil­lens­begriff dahinter näher betrachtet haben - wie schaut es entsprechend bei "Ehrfurcht vor dem Le­ben" aus? Albert Schweitzer geht aus von dem Satz

 

     "Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will." 

 

und er­läutert:

 

     "Wie in meinem Willen zum Leben Sehnsucht ist nach dem Wei­terleben und nach der geheimnisvollen Ge­ho­benheit des Willens zum Leben, die man Lust nennt, und Angst vor der Vernichtung und der geheim­nis­vol­len Be­einträchti­gung des Willens zum Leben, die man Schmerz nennt, also auch in dem Willen zum Leben um mich her­um, ob er sich mir ge­genüber äußern kann oder ob er stumm bleibt."

 

     "Ethik besteht also darin, daß ich die Nötigung erle­be, allem Willen zum Leben die gleiche Ehrfurcht vor dem Leben entgegenzubringen wie dem eigenen. Damit ist das denknotwendige Grundprinzip des Sitt­lichen ge­geben.

 

     Gut ist, Leben erhalten und Leben fördern; böse ist, Leben vernichten und Leben hem­men."

 

     "Ethik ist ins Grenzenlose erweiterte Verantwortung gegen alles, was lebt."

 

 

... und entwirft daraus ein elementares ethi­sches Konzept.

 

Damit zeigt sich, daß bei Schweitzer dem "Willen" mehr Inhalt un­terstellt wird als im Konzept "Einver­nehm­lich­keit". Nicht ein >abstrakter Wille tritt auf, des­sen Inhalte man dahingestellt sein läßt, sondern ein weniger ab­strakter "Wille zum Leben". Schweitzer scheut sich nicht, eine elementare Beschreibung des­sen zu geben, was er dem "Willen zum Leben" unter­stellt.

 

Albert Schweitzer kann­te noch nicht moderne wissenschaftliche The­orien über lebende Sy­steme ...

 

Es fragt sich, ob auch vor heutiger wissenschaftlicher Sicht das, was Schweitzer als Inhalt von "Willen zum Leben" unterstellt, haltbar ist, oder relati­viert werden muß. Willen zum Leben als Willen zum Wei­terleben zu fassen ist wohl in erster Annäherung korrekt. Allerdings erlaubt heute das Konzept der Gen- und Mem-Evolution, genauer anzugeben, was da eigentlich weiterlebt, und was so konstruiert ist, daß es weiterlebt - es sind gene­tisch und über Tradition weitergegebene Programme, allgemei­ner "Formen", die ihre eigene Vervielfältigung in ihrer >Um­welt fördern - anderenfalls sie durch andere Program­me, die dies bes­ser leisten, verdrängt worden wären. Diese Programme, diese Formen fallen nicht mit dem individuel­len Le­bewesen zusammen - insofern ver­halten sich nicht die Le­bewe­sen primär indivi­duell egoi­stisch, also nach ihren eigenen Interessen, sondern die Programme. Im wei­ten Be­rei­chen fallen beide Inter­essen zusammen; sie kön­nen aber auch - etwa bei der Selbst­aufopferung einer Mutter für ihre Kinder - ausein­ander­fallen. Diese Präzi­sierung von "Willen zum Leben" braucht aber Schweit­zers Kon­zept der "Ehrfurcht vor dem Leben" nicht zu stören; sowohl Lebewesen, als auch einzelne Gene, als auch Symbio­sen von Genen oder abstrakter Formen könnten als Einheiten mit "Willen zum Leben" betrachtet werden - der Wille zum Leben könnte also als ähnlich fraktales Überlage­rungs­produkt aufge­faßt werden wie vorhin der mensch­liche Wille.

 

... manche Formulie­rung mag heute etwas ver­altet sein, ...

 

 

 

 

... doch hinreichend allgemeine Begriffe feien sein Konzept.

 

Man könnte sich stören an der Unterstellung von Lust- und Schmerz-Empfindungen bei allem Willen zum Le­ben - wenn man die Evolution von Lust- und Schmerz-Emp­findung berücksichtigt, und den vor dem Hintergrund der Evolution anderen Charakter des Lei­dens etwa bei seß­haften Pflanzen im Vergleich zu be­wegli­chen Tieren. Dennoch kann man sich hinreichend all­gemeine Fassun­gen der Begriffe von Lust und Schmerz denken, die Schweitzers Unterstellungen ge­gen vorder­gründige Kri­tik feien.

 

Schweitzers "Denknot­wendigkeit", die er für seine Ethik in Anspruch nimmt, bedeutet keine Folgerung eines "Soll­te" aus einem "Ist" ...

 

Man kann schließlich an der "Nötigung" zweifeln, die Schweitzer ethischem Denken unterstellt, anderem Le­ben die gleiche Ehrfurcht entgegenzubringen wie dem eige­nen. Zweifellos gibt es Leben, das gerade aus Rück­sichtslosigkeit anderem Leben gegenüber Vorteile zieht. Die "Nötigung" kann also wohl nicht als physi­sche Nöti­gung gemeint sein. Man braucht aber wohl nicht einmal die "Nötigung", von der Schweitzer spricht. Wenn man relativiert: "Wenn ich unterstelle, daß anderer Wil­le zum Leben meinem eigenen Willen zum Leben ähnelt, und wenn ich anderem Willen zum Leben ähnliche Rück­sicht wie meinem eigenen Leben entge­genbringen möchte, dann muß ich mich so und so ver­halten."

 

... sondern die innere Stimmigkeit eines ethi­schen Konzepts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweitzers Verdienst wäre dann nicht, aus irgendeiner Erkenntnis eines "Ist", und sei es auch aus der eventuell zirkulären Erkenntnis, daß "ich Willen zum Leben bin, inmitten von anderem Willen zum Leben", ein "Sollte" logisch zwingend abzu­lei­ten - was nicht gehen kann, wenn man nicht dafür eine spezielle Logik konstruieren wollte - sondern einem ethi­schen Willen, oder all­gemei­ner, einer ethischen Vi­sion, näm­lich der Vision der Ver­eini­gung der Wil­len zum Leben, eine plausible Gestalt, eine Art "Ar­chitektur" gegeben zu haben, die es relativ schwer macht, ein­zelne Stücke davon herauszu­brechen, ohne das Gan­ze zu entstellen. Die "Nötigung" wäre dann eher ästheti­scher Art - und wenn Ästhetik selber ethisch ge­deutet wird, eine Art Selbstbezüglich­keit eines Denk­sy­stems. Schweitzers Ethik wäre dann als Entwurf, als Konzept, weniger als Erkenntnis zu deuten.

 

 

 

 

 

4. Beziehung zwischen den Konzepten

 

Wie schaut es also zwi­schen beiden Kon­zepten aus: "Einver­nehmlichkeit" oder "Ehrfurcht vor dem Leben"?

 

 

"Einvernehmlichkeit" und "Ehrfurcht vor dem Leben" scheinen nicht unverträglich zu sein.

 

 

 

 

 

Ganz unverträglich scheinen beide nicht zu sein. Ich habe aber nicht den Eindruck, daß das eine Konzept sich unbe­dingt dem anderen unter- und einord­nen müßte, sondern eher, daß beide mehr oder weni­ger äquiva­lent gemacht werden können - al­lerdings nur dann, wenn man gewisse Verallgemeine­run­gen in den zugrundelie­genden Begriffen vornimmt. Wie könnte das passieren?

 

 

 

4.1. Ehrfurcht vor dem Leben schließt Einvernehmlich­keit in sich

 

 

 

 

 

 

 

Wenn eine Verletzung der Einvernehmlichkeit in der Be­ziehung zwischen verschiedenen Willen den betei­ligten Willen Schmerz bereitet und ihre weitere Entfal­tung stört, vielleicht sogar schädigt, dann ist zweifellos eine Ver­letzung des Prinzips "Leben erhalten und för­dern" gege­ben; so etwas ist "Leben hemmen", also nach Schweitzers Definition böse.

 

 

Eine Schwierigkeit kann sich aber daraus ergeben, daß die abstrakten Willen, die das Konzept der Ein­vernehm­lichkeit unterstellt, gar nicht das wollen, was Schweitzer unterstellt, nämlich weiterleben, Lust auf­suchen, Schmerz vermeiden, sich entfalten usw.

 

Kann ein Wille eines lebenden Subjektes sein Leben beenden wollen? Wie steht "Ehr­furcht vor dem Leben" einem solchen Willen gegen­über?

 

Was ist, wenn ein Wille eines lebenden Subjektes sein Leben beenden will? - Immerhin soll Selbstmord die vierthäufigste To­desursache sein; die DGHS (Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben) hat zigtausend Mit­glieder. Was ist auch, wenn sich ein lebendes Subjekt zum Beispiel einer Sucht hingibt, die zweifellos sein Leben im medizinischen Sinn schädigt und verkürzt? Hier ist zwar das Streben nach Lust im Gang, das Streben nach Wei­terleben jedoch beiseitegedrängt.

 

Sind ganzheitlich-kom­plexe inhaltli­che Kon­zepte die Lösung ...

 

Nach allem Anschein haben wohl Schweitzer - immer­hin war er auch Arzt - spezifische, aber vom indivi­duellen Leben her ganzheitlich gedachte oder gefühlte Ge­samt­kon­zep­te von Lebensentfaltung vor­geschwebt, aus de­nen er sich Kriterien abgeleitet hat für das Verhalten ge­gen­über einzelnen Willen von lebenden Subjekten, die er mit der konkreten Situation in Be­ziehung brachte. Allem Anschein nach war Schweit­zer kein radikal liberaler Verfechter etwa einer "gesund­heitli­chen Selbst­bestim­mung".

 

Die Hilflosigkeit, in die man vor selbstvernichtenden oder auch vor schlicht unverständlichen, "verrückten" Willen kommen kann (Beispiel: Selbstverstümmler in der Psychiatrie), war sicher Schweitzer nicht unbe­kannt - er selbst schildert den Jammer seiner psych­iatrischen Patienten, etwa mit Tobsuchts-Anfällen, oder auch, wie manche Patienten sich, etwa durch man­geln­de Hygiene, ent­gegen ärztlicher Anwei­sung in Gefahr oder gar zu Tode gebracht haben.

 

... oder vielleicht besser eine differenzierende Respektierung auch einzelner "Teil"-Willen?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ich kann mir aber vorstellen, daß Schweitzer heute - vor dem Hintergrund des Konzepts der Gen- und Mem-Evo­lution - auch den einzelnen, "verrückten" Willen ein eige­nes Leben zuschreiben würde und dann eine Aufgabe einer Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben darin sehen könnte, zwi­schen den Willen zu vermitteln, die in unver­ständli­chem Krieg liegen - auch im Innern eines einzigen Men­schen - ähn­lich, wie er sich um die geistige Vermittlung im Wettrü­sten des Kalten Krieges bemüht hat.

 

Mit einer solchen Verallgemeinerung des Begriffs "Le­ben" hinein in die kleinsten Teilsysteme lebender Wesen - die Schweitzer wohl nicht fremd gewesen wäre - könnte die Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben auch dann die Ethik der Einver­nehm­lichkeit mit einschließen, wenn es "ir­gendwel­che" Willen sind, mit denen es Ethik zu tun hat.

 

 

 

4.2. Konzept "Einver­nehmlichkeit" schließt "Ehrfurcht vor dem Le­ben" in sich ein.

 

"Einvernehmlichkeit" könnte "Ehrfurcht vor dem Leben" mit ein­schließen ...

 

 

 

 

Wie schaut es in der umgekehrten Richtung aus? Hier ist die Verallgemeinerung vielleicht noch leichter als in der anderen Richtung - vorausgesetzt,

 

- als "Willen" werden nicht nur menschliche Willen un­terstellt.

 

Die oben angedeuteten Differenzierungen (Uneinheit­lichkeit von Willen von Subjekten, insbesondere menschlicher Subjekte; fraktale Verfeinerung infolge Rückkopplung) sind wohl nicht unbedingt Vorausset­zung dafür, daß "Einver­nehmlichkeit" "Ehrfurcht vor dem Le­ben" mit einschließt.

 

... wenn die vorausge­setzten Willen nicht nur menschliche Willen sein sollen ...

Wenn "Einvernehmlichkeit" konventio­nell juristisch nur auf menschliche Willen bezogen wird - wie es wohl zu Schweitzers Zeit gängig war, dann ist das Konzept "Ein­ver­nehmlichkeit" zu eng, um "Ehrfurcht vor dem Leben" mit zu fassen. Schweitzer ging es ja gerade dar­um, die >an­thropozentrische, also nur auf den Men­schen bezo­gene Sicht der bisherigen abendländischen Ethik auf­zubre­chen. Insofern ist er wohl mit einer der Vorden­ker mo­derner Umwelt-Ethik geworden. Das un­ter dem Kon­zept "Einver­nehmlichkeit" wieder zurück­schrauben zu wollen, wäre ganz indisku­tabel.

 

... sondern so etwas wie allgemeine "Inter­essen"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn aber die Begriffe "Einvernehmlichkeit" und "Wil­le" weit gefaßt werden (im juristi­schen Be­reich wird bei der Diskussion des Umweltrechts statt­dessen der Be­griff des "Interesses" verallgemeinert - mit ähnli­cher Wir­kung), dann müßte der allgemeine "Wil­le", der im Kon­zept "Ein­vernemlichkeit" unterstellt wird, den speziellen "Willen zum Leben" (mit allen etwaigen Qualitäten) als Spezialfall mit umfassen.

 

Die Ethik der "Einvernehmlichkeit" würde dann die Ethik der "Ehrfurcht vor dem Leben" mit umfassen.

 

5. Folgerung: Äquivalenz beider Ethiken

 

Der Leser ahnt, wie es weitergeht:

 

Zwei Ethiken, von de­nen jede die andere mit ein­schließt, sind äquiva­lent ...

 

 

 

 

 

-    Wenn - bei hinreichender Verallgemei­nerung des Le­bensbegriffs - die Ethik der "Ehrfurcht vor dem Le­ben" die Ethik der "Einvernehmlichkeit" in sich auf­nehmen kann,

 

-    wenn gleichzeitig - bei hinreichender Verallgemei­ne­rung des Willensbegriffs - die Ethik der "Einver­nehm­lichkeit" die Ethik der "Ehrfurcht vor dem Le­ben" in sich aufnehmen kann,

 

dann folgt daraus, daß beide Ethiken als äquivalent be­trachtet werden können.

 

... wenn gewisse be­griffliche Verallgemei­nerungen akzeptiert werden -

 

Das bedeutet nicht, daß sie in jedem Sprachmilieu und für jede Zielgruppe äquivalent sein müßten. Die notwen­digen Verallgemeinerungen müssen ja nicht unbedingt mitge­macht werden. Es könnte Leute geben, die sich gerade gegen die­se Verallgemeinerungen weh­ren. Sol­che Leute müß­ten sich deshalb zwi­schen den Ethiken ent­scheiden - oder eine ganz andere Ethik vor­schla­gen.

 

... das bedeutet große Chan­cen.

 

Eine Äquivalenz beider Ethiken könnte aber, positiv be­trachtet, die Chance eröffnen, Begriffsmu­ster aus bei­den miteinander zu ver­knüpfen - zum Nutzen ethi­schen Den­kens, und vielleicht letztlich auch Verhal­tens.

 

 

 

Quellenhinweise

 

 

 

Levi, S.: KL - Künst­liches Leben aus dem Com­puter.

Mün­chen: Droe­mer-Knaur 1993

 

Schweitzer, A.: Kultur und Ethik.

Mün­chen: Beck 1960 (Original 1923)

 

Stone, C.: Umwelt vor Gericht - die Ei­genrechte der Natur.

München: Trickster 1987 (1974)

 

Tomášek, W.: Umwelt als Mitwelt - Öko-Ethik? in: Gestalt finden für die tägliche Umwelt: ´Ökodesign´ geht uns alle an.

München: Urbanes Wohnen 1992

 

Weizsäcker, C. F. v.: Aufbau der Physik.

München: Han­ser 1985

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begriffe, wie sie hier verwendet werden:

 

 

 

abstrakt = nichtgegenständlich, verallge­meinert

 

Anthroposophie = von Rudolf Steiner be­gründetes Denk- und Lehr­gebäude, das den Geist des Men­schen mit dem Geist der Welt zu verbin­den sucht

 

anthropozentrisch = den Menschen in den Mittelpunkt der Dinge stellend

 

äquivalent = im betreffenden Zusammen­hang gleichwertig, gleichbedeutend

 

Ehrfurcht vor dem Le­ben = nach A. Schweit­zer Grundprinzip des Sittlichen

 

Einvernehmlichkeit = Zusammengehen von zwei oder mehreren Willen. Grundlage von Verträgen

 

Ethik = Lehre vom Gu­ten

 

evident = unmittelbar einleuchtend

 

Evolution = Entwick­lung, insbesondere Entwicklung der Lebewesen auf der Erde in gegen­seiti­ger Beeinflussung und unter Verände­rung des inneren Aufbaus.

 

Existentialismus = philosophische Strö­mung, die das menschliche Dasein in den Mittelpunkt stellt

 

fraktal = in immer ähnlicher Weise bis ins Unendliche fein ver­ästelt

 

Gen = Einheit der bio­logischen Erbsub­stanz, ein Abschnitt auf dem Kettenmole­kül DNS.

 

implizit = einbegriffen, eingeschlossen

 

Information = Ungewißheit von Ereignissen, gleichzeitig (bis auf das Vorzeichen) aber auch das Wissen, das die Ungewißheit aufhebt. Einheit der In­formation: eine Ja/Nein-Entschei­dung (Bit)

 

Marxismus = weitge­spanntes, vor allem auf Karl Marx zurück­ge­hendes Lehrge­bäude, an dessen Anfang die Kritik an den Unge­rechtigkeiten des Ka­pitalismus stand

 

Mem = gedachte Grund­einheit kultureller und technischer Infor­mation, ent­sprechend dem >Gen

 

Ökologie = Wissen­schaft von den Wech­selwir­kungen, insbe­sondere dem Stoff- und Energieaustausch der Lebewesen mit ihrer Umwelt

 

Psychoanalyse = von Sigmund Freud be­gründetes Lehrsystem zur Deutung psy­chi­scher Vor­gänge. Erhebt einen the­ra­peu­ti­schen Anspruch.

 

Subjekt = (hier) Gegenstand, der Informa­tion aufnehmen kann und gerichtetes Verhalten zeigt. Mit hinreichend allgemei­nen Fassun­gen der Begriffe "Information" und "ge­richtetes Verhalten" kann jeder Gegen­stand als Subjekt betrachtet werden

 

Synergetik = Lehre vom Aufbau komplexer Ord­nung aus dem zu­nächst cha­o­­­ti­schen Zusammen­wir­ken vieler Einzel­ele­mente

 

System = Gesamtheit von Elementen, die untereinander, bei offenen Systemen auch mit ihrer >Umwelt in Beziehung stehen.

 

Umwelt = Im allgemei­nen Sinn = Gesamt­heit aller >Systeme, die mit einem bestimm­ten Sy­stem in Beziehung ste­hen. Im engeren Sinn = die Ge­samt­heit der natürli­chen Systeme, die mit der mensch­li­chen Zivilisa­tion in Beziehung stehen, also Gestein und Boden, Gewässer, Luft­hül­le, Pflan­zen- und Tier­welt.

 

Wille = (hier) Grundbegriff. Anwendung muß nicht auf menschlichen Willen be­schränkt werden.